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"Mariä Himmelfahrt", das Patrozinium


Mariä Himmelfahrt„Mariä Himmelfahrt“ am 15. August ist in Bayern und im Saarland ein gesetzlicher Feiertag. Es ist das wichtigste Marienhochfest im Kirchenjahr und heißt theologisch korrekt „Hochfest der Aufnahme Marias in den Himmel“.

 

Schon in der Liturgie des heiligen Ambrosius (4. Jh.) begegnet uns ein Fest der Aufnahme Marias in den Himmel. Betont wird nachdrücklich ihre leibliche Aufnahme, denn die Aufnahme der Seele kommt allen Heiligen zu. In der Ostkirche ist das Fest bereits ab dem 5. Jahrhundert, in der Westkirche ab dem 7. Jahrhundert nachweisbar. Das am 1. November 1950 durch Papst Pius XII verkün-dete Dogma in der Apostolischen Konsti-tution „Munificentissimus Deus“ besiegelt das mit folgenden Worten:

 

„Wir verkünden, erklären und definieren es als ein von Gott geoffenbartes Dogma, dass die unbefleckte, allzeit jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Ablauf ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“

 
Schreibtischgarnitur im VatikanPius XII unterzeichnet die "Bulle"

















Pius XII bat die Bischöfe der ganzen Welt um Rat, bevor er das Dogma auf dem Petersplatz verkündete und die Urkunde (die „Bulle“) unterzeichnete. Nur 6 von 1181 Antworten drückten Vorbehalte aus.

 

Das Zweite Vatikanische Konzil bestätigte, die Gottesmutter sei eine Metapher für die Kirche auf dem Weg zur Vollendung; sie sende ein Signal sicherer Hoffnung und des Trostes aus, weil an ihr das bereits geschah, was alle gläubigen Menschen ersehnen. Papst Paul VI beschrieb das Glaubensgeheimnis von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel im „Credo des Gottesvolkes“ vom 30. Juni 1968 mit den Worten:


„Verbunden in einer ganz innigen und unauflöslichen Weise mit dem Geheimnis der Menschwerdung und Erlösung, wurde die allerseligste Jungfrau, die unbefleckt Empfangene, am Ende ihres irdischen Lebens mit Leib und Seele in die Herrlichkeit des Himmels aufgenommen und – in Vorausnahme des künftigen Loses aller Gerechten – ihrem auferstandenen Sohne in der Verklärung angeglichen.“

 




Foto links: die Schreibtischgarnitur, die der Papst bei der Unterzeichnung benutzte

Foto rechts: Papst Pius XII am 1.11.1950 beim Signieren

 

D.R.