Die Arbeit aller Kindertagesstätten in Bayern wird unabhängig von jeder Trägerschaft geregelt durch das Bayrische Kindergartengesetz.
Darin enthalten ist der so genannte Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) der die vorschulische Bildung im Kindergarten definiert und einen reibungslosen Übergang in das Schulsystem gewährleisten soll. Er kann im Kindergarten eingesehen werden.
Kindergarten
Grundsätze der pädagogischen Arbeit nach dem Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan nennt folgende Grundsätze und entwirft damit ein Bild vom Kind (BEP S. 23 f):
Der neugeborene Mensch kommt als „kompetenter Säugling“ zur Welt.
Kinder gestalten ihre Bildung und Entwicklung von Geburt an aktiv mit.
Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern.
Kinder haben Rechte.
Kinder erwerben Kompetenzen, Werthaltungen und Wissen an vielen Bildungsorten.
Bildung im Kindesalter gestaltet sich als sozialer Prozess an dem sich Kinder und Erwachsene aktiv beteiligen.
Weiter Details finden Sie auch in unserer Konzeption (PDF/2,6 MB).
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