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PFARREI MARIÄ HIMMELFAHRT DACHAU - mh-dachau.de Quelle: http://mh-dachau.de/index.php?page=408&printview=1 |
ElternbeiratArt. 11 BayKiG Die Erziehungsberechtigten wählen aus ihrer Mitte zu Beginn des Kindergartenjahres Elternvertreter und deren Stellvertreter. Die gewählten Elternvertreter bilden den Kindergartenbeirat. Gewählt werden für je 20 Kinder eines Kindergartens ein Elternvertreter und sein Stellvertreter mindestens jedoch je Kindergartenjahr drei Elternvertreter und drei Stellvertreter. Der Kindergartenbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Kindergartenbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Kindergartenbeirat gibt jährlich einen Rechenschaftsbericht. Der Vertreter des Trägers, die Leitung des Kindergartens und die Gruppenleiterinnen sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu den Sitzungen einzuladen. Der Elternbeirat tagt öffentlich, soweit nicht Personalangelegenheiten besprochen werden oder der Beirat im Einzelfall den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt.
Art. 12 BayKiG Der Kindergartenbeirat berät insbesondere über:
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